Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
So, schön guten Morgen meine Damen und Herren.
Ich begrüße Sie ganz herzlich zur Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil 2.
Ich begrüße Sie herzlich zurück
in die neue Vorlesungswoche. Meine Damen und Herren, ist es nicht
Wundervoll, wir haben den
wärmsten und trockensten Mai seit langem.
Der erste FC Nürnberg hat sich überraschend noch in der Bundesliga
gehalten, wir haben ein richtig tolles Lied, das beim Grand Prix gewonnen hat.
Also
alles eigentlich, ja, Sie sehen,
doch nicht alles super. Worauf Sie sich verlassen können, Vorlesung, Strafrecht,
AT2, das wird prima wie immer.
Ich habe
organisatorisch eigentlich nichts. Haben Sie irgendwelche Fragen?
Nein, es läuft soweit alles.
Hinweis vielleicht noch mal, diese Woche wird in den PÜs die Probeklausur
besprochen. Wir haben die ersten Korrekturen schon zurückbekommen, aber
noch nicht alle.
Sobald
wir die
Probeklausur korrigiert hier haben, werde ich Sie entweder hier im Rahmen der
Vorlesung verteilen bzw. Bescheid geben, dass Sie sie
am Sekretariat abholen können. Ansonsten, wenn Sie organisatorisch nichts mehr
haben, dann können wir gleich zum Inhaltlichen kommen. Das bedeutet also
jetzt hier zu unseren Hausaufgaben vom letzten Mittwoch zur Wiederholung dessen,
was wir also am Mittwoch gemacht haben. Wir haben am Mittwoch noch so ein
bisschen gesprochen über den Taginschluss und sind dann zum unmittelbaren
Ansätzen gekommen. Das bildet sich auch in unseren Hausaufgaben ab.
Tut es das? Bildet es sich ab? Ja, es bildet sich ab. Was ist der Unterschied
zwischen einem abergläubischen und einem, Klammer auf sonst Klammer zu, grob
unverständlich untauglichen Versuch und zwar in den Voraussetzungen und in der
Rechtsfolge nach der herrschenden Meinung?
Wie könnte man das versuchen zu beschreiben? Wann sprechen wir von einem
abergläubischen Versuch? Wann von einem sonstigen grob unverständlich untauglichen
Versuch?
Was kennzeichnet denn einen abergläubischen Versuch? Haben Sie da eine
Vorstellung? Gerade nicht? Haben Sie eine Vorstellung?
Haben Sie eine Vorstellung, was den grob unverständlich untauglichen
Versuch kennzeichnet?
Auch eher nicht so?
Sie haben eine Idee? Also im abergläubischen Versuch sind es ja
so Sachen wie Leute totbeten oder irgendwie versuchen durch schwarze
Magie jemanden zu schädigen und grob unverständlich untauglicher Versuch ist
dann was, was eigentlich jeder normale Mensch als nicht möglich ansehen würde.
So alles andere außer Magie. Also im Ausgangspunkt ist es natürlich richtig,
wenn Sie sagen der grob unverständlich untaugliche Versuch bedeutet jeder normale
Mensch in Anführungszeichen, der würde sich vorstellen so kann das nicht gehen.
Wie ist das bei der schwarzen Magie? Würde da nicht auch jeder normale
Mensch denken, dass das so nicht geht? Wir versuchen diesen Unterschied vielleicht
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:27:32 Min
Aufnahmedatum
2014-05-12
Hochgeladen am
2014-05-12 16:55:19
Sprache
de-DE